Wer noch etwas weiter zurück denkt, kann sich noch an an die Eigenheimzulage erinnern. Die größte staatliche Subvention für selbsgenutztes Wohneigentum. Doch diese endete 2006. Seitdem warten sowohl Immobilienkäufer als auch Fachleute der Immobilienbranche aufgrund der prekären Marktsituation und immer weiter steigender Immobilienpreise auf eine Reaktion aus der Politik. Diese scheint nun nach langem Druck auch im Wahlkampf mit dem Baukindergeld verwirklicht zu werden.
Das Baukindergeld soll jetzt rückwirkend zum 01. Januar 2018 zugeteilt werden. Es gilt jedoch nur für den Ersterwerb. Das bedeutet, wer bereits eine Immobilie vor 2018 gekauft, geht leer aus. Auch Besserverdiener sind vom Baukindergeld ausgeschlossen. Wer im Haushaltsnetto mehr als 75.000 € zur Verfügung hat, bleibt ebenfalls ohne Anspruch. Pro Kind sind jedoch Freibeträge von 15.000 € zu berücksichtigen. Familien mit einem Kind liegen demnach bei einer Obergrenze von 90.000 € usw. Weiter sollen Familien einen Eigenkapitalanteil von 20 bis 30 % des Kaufpreises bereitstellen können. Hier setzt wohl der größte Kritikpunkt an, dass finanziell schlechter gestellte Familien, ohne viel Eigenkapital hier unberücksichtigt bleiben.
Pro Kind und pro Jahr sollen 1.200 € gezahlt werden auf eine Frist von 10 Jahren. So ergeben sich insgesamt und je Kind ein Gesamtbetrag von 12.000 €.
Ob das Baukindergeld am Ende tatsächlich eine sinnvolle Förderung ist, bleibt abzuwarten. Skeptisch zu betrachten gilt es, ob in der aktuellen Markt- und Preissituation in Ballungszentren diese Beträge überhaupt einen Ausschlag geben können. Zudem ist zu erwarten, dass aufgrund der weiter steigenden Nachfrage auch die Immobilienpreise weiter ansteigen könnten. Auch der Ausschluss einkommensschwacher Familien ist fraglich.