Für die Bewertung Ihres Hauses nutzen wir das Sachwertverfahren sowie das Ertragswertverfahren. Bei der Ermittlung des Sachwerts errechnet sich der Immobilienwert aus dem Grundstückspreis welcher sich aus Grundstücksgrösse sowie dem Bodenrichtwert zusammensetzt. Hinzu kommt der Gebäudewert. Dieser wird mit anhand der Wohnfläche oder der Bruttogeschossfläche bewertet und mit einer Alterswertminderung versehen. Im Ergebnis erhält man den aktuellen Zeitwert Ihrer Immobilie. Beim Ertragswertverfahren erheben wir die vorhandenen oder möglich erzielbaren Mieteinnahmen Ihrer Immobilie. Anhand des Liegenschaftszinssatzes können wir den Barwertfaktor ermittlen und mit den Jahresreinertrag Ihrer Mieterträge multiplizieren.
Bei der Bewertung Ihrer Wohnung kann ebenfalls der Ertragswert genutzt werden. In vielen Fällen genügt jedoch das Vergleichswertverfahren. Hier vergleicht man die am Markt üblichen Quadratmeterpreise mit der Ausstattung und dem Baujahr der Immobilie und rechnet diese auf. Hinzu kommen gegebenfalls Extras wie Stellplätze, Garagen oder Einbauküchen.
Für die Wertermittlung von Grundstücken genügen die Bodenrichtwerte. Doch hier sollte man zusätzlich berücksichtigen, ob und in welcher Form das Grundstück bebaubar ist. Ein Abriss oder Belastungen des Bodens bringen weitere Abzüge beim Wert. Für alle Fragen rund um die Wertermittlung Ihrer Immobilie helfen wir Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach Ihre Fragen