Auf dem "Forum Bildungsperspektiven" hat der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke große Pläne für den öffentlich-rechtlichen Sender vorgestellt. Die ARD möchte mit Streaming-Diensten wie Netflix und Amazon Prime konkurrieren und plant dafür die Investition von mehreren hundert Millionen Euro in die Technologie-Entwicklung. Diese Investitionen passen gut zum Haushaltsplan der öffentlich-rechtlichen Sender für 2023, denn zum ersten Mal übersteigt der Gesamtetat von ARD, ZDF und Deutschlandradio 10 Milliarden Euro. Einigen ARD- und ZDF-Sendern drohte jedoch im Jahr 2022 das Aus.
Die Berechnung des Gesamtetats hat das Institut für Medienpolitik durchgeführt. Demnach wird der Ertrag der neun ARD-Anstalten im Jahr 2023 etwa 7,25 Milliarden Euro betragen. Die Erträge des ZDF liegen bei 2,5 Milliarden Euro und die des Deutschlandradios bei 276 Millionen Euro. 85 Prozent dieser Erträge stammen aus dem Rundfunkbeitrag, der Rest aus Werbung, Sponsoring und anderen Einnahmen. Obwohl der Gesamtetat erstmals über 10 Milliarden Euro beträgt, soll der Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro auf bis zu 25 Euro steigen. Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, dem drohen Mahnzahlungen.
Laut businessinsider.de plant die ARD, den monatlichen Rundfunkbeitrag von 2025 bis 2028 auf über 20 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung ist notwendig, um die ambitionierten Pläne der ARD zu realisieren. Die ARD kann jedoch den Rundfunkbeitrag nicht alleine festlegen, dafür ist zunächst die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zuständig. Trotzdem sollen der KEF Vorschläge für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags unterbreitet werden, um die eigenen Pläne zu realisieren. Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Beitrags liegt jedoch bei den Länderparlamenten, wobei in der Regel die Empfehlung der KEF übernommen wird. Die ARD plant Beitragsveränderungen zwischen 1,48 und 4,76 Euro monatlich, was zu einem möglichen Monatsbeitrag von bis zu 25,19 Euro führen kann. Eine Entscheidung über die Beitragserhöhung wird voraussichtlich erst 2024 getroffen, nachdem die Anträge bis Ende 2023 geprüft worden sind.
Die GEZ im Jahr 2013 durch den Rundfunkbeitrag abgelöst, der von jedem Haushalt in Deutschland gezahlt werden muss, unabhängig davon, ob dieser ein TV- oder Radio-Gerät besitzt. Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Er wird von der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verwaltet.
Ab dem 1. Januar 2021 wurde der Beitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat und Haushalt angehoben. Zuvor betrug der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro pro Monat und Haushalt und war seit 2009 unverändert geblieben. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wurde von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen, um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sicherzustellen.
Eine erneute Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist aktuell geplant, jedoch gibt es hierzu noch keine endgültige Entscheidung. Im Dezember 2020 hatte die KEF den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro ab dem 1. Januar 2021 empfohlen. Allerdings haben alle 16 Bundesländer eine Zustimmung zu dieser Erhöhung bislang verweigert. Eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist also noch nicht beschlossen und wird derzeit von den Bundesländern diskutiert. Es ist aber denkbar, dass es in Zukunft eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags geben wird, um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten langfristig zu sichern.
Die GEZ gibt es seit 1976 nicht mehr und wurde im Jahr 2013 durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Der Rundfunkbeitrag ist jedoch seit seiner Einführung immer wieder Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen. Grundsätzlich wurde der Rundfunkbeitrag von den deutschen Gerichten als rechtmäßig eingestuft, da er als pauschale Abgabe aufgrund der allgemeinen Empfangsmöglichkeit von öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen erhoben wird und nicht mehr an den Besitz von Geräten gekoppelt ist.
Allerdings gab es auch Gerichtsentscheidungen, die den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig angesehen haben. So hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, jedoch bestimmte Aspekte der Beitragserhebung und -verwendung nicht verfassungskonform waren. Hierzu gehörte insbesondere die Regelung, dass Unternehmen und Institutionen pro Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags immer wieder von Juristen und Gerichten diskutiert wird, jedoch bisher in den meisten Fällen als rechtmäßig eingestuft wurde.