* gefördert wird nur der erstmalige Erwerb einer in Deutschland situierten Immobilie (Neubau oder Bestand)
* Kinder werden ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt und müssen in der zu erwerbenden Immobilie wohnen
* Die Antragssteller müssen für das Kind oder die Kinder Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten
* Baukindergeld gilt für Kaufverträge oder Baugenehmigungen welche ab dem 01.01.2018 geschlossen oder erteilt wurden
* gefördert werden Familien mit einem Kind bis zu einem Jahreseinkommen von 90.000 €. Pro weiterem Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 €. Es werden die beiden vorangegangenen Kalenderjahre als Bezugszeitraum herangezogen.
Wo und wie stellst Du den Antrag für das Baukindergeld? Zuständig ist die KfW | Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Den Antrag kannst Du online ausfüllen über das KfW-Portal - Direktlink zum Baukindergeld Antrag
Wie bereits aufgeführt können auch Immobilien die ab dem 01.01.2018 gekauft oder genehmigt wurden gefördert werden. Erfüllst Du die restlichen Voraussetzungen so kann man das Baukindergeld auch rückwirkend beantragen.
Du hast Fragen zum Baukindergeld, zum Antrag oder den Voraussetzungen. Wir als Dein Immobilienmakler in Ludwigsburg und Stuttgart helfen Dir gerne weiter. Kontaktiere uns einfach!